Kosten

Die Leis­tungen der Hebamme werden ohne Belas­tung von Fran­chise und Selbst­be­halt von der Grund­ver­si­che­rung der Kran­ken­kassen über­nommen.

Leis­tungen vor der Geburt

  • 6 Kontroll­un­ter­su­chungen in der normalen Schwan­ger­schaft
  • Betreuung bei einer Risiko-Schwan­ger­schaft in Zusam­men­ar­beit mit dem Gynäkologen/in
  • Beitrag von Fr. 150- an einen Geburts­vor­be­rei­tungs­kurs

Leis­tungen nach der Geburt

  • bei Erst­ge­bä­renden, nach Früh­ge­burt, Mehr­lings­ge­burt oder einem Kaiser­schnitt 16 Haus­be­suche in den ersten 56 Tagen nach der Geburt
  • bei Mehr­ge­bä­renden nach einer Spon­tan­ge­burt 10 Haus­be­suche in den ersten 56 Tagen nach der Geburt
  • 3 Still­be­ra­tungen während der gesamten Still­zeit

Bei Problemen kann die Betreuung mit einer ärzt­li­chen Verord­nung (nach den 56 Tagen) verlän­gert werden.

Die Kosten für die Akupunktur werden nicht immer von der Kran­ken­kasse über­nommen (Zusatz­ver­si­che­rung).
1. Sitzung CHF 90.-, ab der 2.Sitzung bei 30 Min CHF 50.- oder nach Aufwand.

 

Pikett­geld­ent­schä­di­gung im Wochen­bett

Frei­prak­ti­zie­rende Hebammen sind in Rufbe­reit­schaft und müssen kurz­fristig einsatz­be­reit sein. Die Ansätze sind kantonal durch die Verbände gere­gelt.

Das Pikett­geld ist ein einma­liger Pauschal­be­trag von CHF 120.- für folgende Leis­tungen:

  • kurz­fris­tige Verfüg­bar­keit nach dem Spital­aus­tritt
  • Wochen­bett­be­suche abends oder an Wochen­enden
  • Beant­wor­tung von drin­genden Fragen während der Wochen­bett­zeit per Telefon, Threema, Whats-App etc.

Das Pikett­geld wird nicht von der Grund­ver­si­che­rung der Kran­ken­kasse über­nommen. Einige Zusatz­ver­si­che­rungen und einzelne Gemeinden über­nehmen die Kosten, doch meis­tens muss das Pikett­geld selber bezahlt werden.