Kosten
Die Leistungen der Hebamme werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen.
Leistungen vor der Geburt
- 6 Kontrolluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft
- Betreuung bei einer Risiko-Schwangerschaft in Zusammenarbeit mit dem Gynäkologen/in
- Beitrag von Fr. 150- an einen Geburtsvorbereitungskurs
Leistungen nach der Geburt
- bei Erstgebärenden, nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder einem Kaiserschnitt 16 Hausbesuche in den ersten 56 Tagen nach der Geburt
- bei Mehrgebärenden nach einer Spontangeburt 10 Hausbesuche in den ersten 56 Tagen nach der Geburt
- 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit
Bei Problemen kann die Betreuung mit einer ärztlichen Verordnung (nach den 56 Tagen) verlängert werden.
Die Kosten für die Akupunktur werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen (Zusatzversicherung).
1. Sitzung CHF 90.-, ab der 2.Sitzung bei 30 Min CHF 50.- oder nach Aufwand.

Pikettgeldentschädigung im Wochenbett
Freipraktizierende Hebammen sind in Rufbereitschaft und müssen kurzfristig einsatzbereit sein. Die Ansätze sind kantonal durch die Verbände geregelt.
Das Pikettgeld ist ein einmaliger Pauschalbetrag von CHF 120.- für folgende Leistungen:
- kurzfristige Verfügbarkeit nach dem Spitalaustritt
- Wochenbettbesuche abends oder an Wochenenden
- Beantwortung von dringenden Fragen während der Wochenbettzeit per Telefon, Threema, Whats-App etc.
Das Pikettgeld wird nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Einige Zusatzversicherungen und einzelne Gemeinden übernehmen die Kosten, doch meistens muss das Pikettgeld selber bezahlt werden.